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Zahlungsarten

SPORTSHOESGO – DEUTSCHLAND

Zahlungsabwicklung über Mollie


§ 1. ZAHLUNGSDIENSTLEISTER

Die elektronische Zahlungsabwicklung der deutschen Version von SportShoesGO erfolgt grundsätzlich über Mollie.

Mollie stellt die technische Zahlungsinfrastruktur bereit und arbeitet je nach gewählter Methode mit Banken, Kartenorganisationen und weiteren Zahlungsstellen zusammen.

§ 2. VERFÜGBARE ZAHLUNGSARTEN

Je nach technischer Verfügbarkeit können insbesondere angeboten werden:

  1. Kreditkarte;
  2. Debitkarte;
  3. Online-Bankzahlungen;
  4. weitere über Mollie oder einen künftig rechtmäßig eingesetzten Zahlungsdienstleister angebotene Zahlungsmethoden.

Verbindlich verfügbar sind ausschließlich die Zahlungsmethoden, die im Checkout unmittelbar vor der Bestellung tatsächlich angezeigt werden.

SportShoesGO kann zukünftig zusätzliche Zahlungsarten anbieten oder bestehende entfernen. Bereits abgeschlossene Bestellungen werden hierdurch nicht rückwirkend geändert.

§ 3. ZAHLUNGSINFORMATIONEN IM CHECKOUT

Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die verfügbare Zahlungsart und der zu zahlende Gesamtbetrag angezeigt.

Eine gegebenenfalls gesondert vom Kunden geschuldete Vermittlungsvergütung wird vor Bestellung als solche ausgewiesen.

§ 4. ZAHLUNGSSTRUKTUR BEI HANDELSVERMITTLUNG

Bei vermittelten Bestellungen muss die technische Zahlungsstruktur mit dem tatsächlich eingerichteten und von Mollie zugelassenen Geschäftsmodell übereinstimmen.

Die AGB oder diese Zahlungsseite begründen keine Befugnis, fremde Gelder außerhalb eines gesetzlich und vertraglich zulässigen Zahlungsmodells entgegenzunehmen oder weiterzuleiten.

Die Identität des Verkäufers und die Zuordnung der Zahlungen werden entsprechend der konkreten Bestellung dokumentiert.

§ 5. KARTENZAHLUNG

Bei Kredit- oder Debitkartenzahlungen kann die Transaktion zusätzliche Sicherheitsprüfungen erfordern, insbesondere 3D Secure oder eine Bestätigung über die Bank des Kunden.

Eine erfolgreiche Authentifizierung bedeutet nicht zwingend, dass eine Zahlung niemals später Gegenstand einer gesetzlich oder systemseitig zulässigen Zahlungsreklamation sein kann.

§ 6. ONLINE-BANKZAHLUNGEN

Online-Bankzahlungen werden über die im Checkout verfügbaren Bank- oder Open-Banking-Verfahren abgewickelt.

Der Kunde bestätigt die Zahlung in der für sein Bankkonto vorgesehenen Weise.

PATINVEST erhält kein Recht, sich mit den geheimen Zugangsdaten des Kunden in dessen Online-Banking einzuloggen.

§ 7. SICHERHEIT

SportShoesGO verlangt niemals per E-Mail oder Telefon:

  1. Online-Banking-Passwörter;
  2. PINs;
  3. TANs;
  4. vollständige geheime Karteninformationen;
  5. sonstige persönliche Authentifizierungsdaten.

Solche Informationen dürfen ausschließlich in der dafür vorgesehenen Oberfläche der Bank oder des Zahlungsdienstleisters eingegeben werden.

§ 8. ERFOLGREICHE ZAHLUNG

Eine vorauszahlungspflichtige Bestellung wird grundsätzlich nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die vereinbarte Lieferfrist wird ab der erfolgreichen Zahlungsbestätigung berechnet und nicht erst ab einer späteren Auszahlung durch Mollie.

§ 9. ABGEBROCHENE ODER ABGELEHNTE ZAHLUNG

Wird eine Zahlung abgebrochen, abgelehnt oder nicht bestätigt, kann die Bestellung bis zur erfolgreichen Zahlung unbearbeitet bleiben.

Vor einer erneuten Zahlung sollte geprüft werden, ob die vorherige Transaktion tatsächlich fehlgeschlagen ist.

§ 10. DOPPELTE BELASTUNG

Bei einer mutmaßlichen Doppelbelastung kann der Kunde SportShoesGO unter shop@sportshoesgo.com kontaktieren.

Für eine Prüfung sollten nach Möglichkeit Bestellnummer, Betrag, Datum und Zahlungsreferenz angegeben werden.

Geheime Banking-Daten sind hierfür nicht erforderlich.

§ 11. RÜCKERSTATTUNGEN

Eine geschuldete Rückerstattung wird grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel veranlasst.

Eine andere Methode kann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Nach Veranlassung kann die tatsächliche Gutschrift abhängig von Bank, Kartenorganisation und Mollie zusätzliche technische Bearbeitungszeit benötigen.

§ 12. RÜCKERSTATTUNG BEI WIDERRUF

Bei einem Warenwiderruf gelten die Bestimmungen der Widerrufsbelehrung.

Die Rückzahlung kann bis zum Erhalt der Ware oder bis zum Nachweis ihrer tatsächlichen Rücksendung zurückgehalten werden, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

§ 13. ZAHLUNGSREKLAMATIONEN

Eine Reklamation bei der Bank, Kartenorganisation oder Mollie ist von Widerruf und Mängelreklamation zu unterscheiden.

Der Kunde kann SportShoesGO vor oder während einer solchen Prüfung kontaktieren, um den tatsächlichen Bestell- und Zahlungsstatus klären zu lassen.

Die Kontaktaufnahme mit SportShoesGO ist jedoch keine Voraussetzung dafür, dass der Kunde gesetzlich bestehende Rechte gegenüber einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister ausübt.

§ 14. DOKUMENTATION EINER ZAHLUNGSSTREITIGKEIT

Bei einer konkreten Zahlungsstreitigkeit können berechtigten Stellen im erforderlichen Umfang Unterlagen vorgelegt werden, insbesondere:

  1. Bestellbestätigung;
  2. Vertragsbedingungen;
  3. Zahlungsreferenz;
  4. Versandnachweis;
  5. Sendungsverfolgung;
  6. Zustellnachweis;
  7. Kommunikation mit dem Kunden;
  8. Rücksendungsinformationen;
  9. Nachweis einer bereits vorgenommenen Erstattung.

Die Unterlagen werden entsprechend ihrem tatsächlichen Beweiswert verwendet. Ein Versandbeleg wird beispielsweise nicht als Zustellnachweis ausgegeben.

§ 15. KEINE DOPPELTE ERSTATTUNG

Eine bereits endgültig und wirksam ausgezahlte Erstattung wird bei der Abrechnung desselben Anspruchs berücksichtigt.

Eine vorläufige Gutschrift, Kartenreservierung oder vorübergehende Zahlungsblockade ist nicht automatisch einer endgültigen Erstattung gleichzusetzen.

Eine laufende Zahlungsstreitigkeit hebt gesetzliche Erstattungsfristen nicht automatisch auf.

§ 16. UNBERECHTIGTE DOPPELTE BEREICHERUNG

Erhält ein Kunde eine endgültige Rückzahlung und behält gleichzeitig ohne Rechtsgrund die dazugehörige Ware, können dem jeweiligen Berechtigten gesetzliche Rückgabe- oder Zahlungsansprüche zustehen.

Eine solche Forderung setzt eine konkrete rechtliche Grundlage und nachvollziehbare Tatsachen voraus.

Eine automatische Vertragsstrafe für das Einleiten einer Zahlungsreklamation wird nicht erhoben.

§ 17. DATENSCHUTZ

Informationen über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Mollie, Banken und Zahlungsstreitigkeiten enthält die Datenschutzerklärung.


FRAGEN ZU ZAHLUNGEN:
shop@sportshoesgo.com